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Das Glossar.
Jeder Begriff, der Ihnen zwischen „Ich will kaufen“ und der Schlüsselübergabe begegnet. Je ein Satz.
- AECB — Kreditauskunftei der VAE
- Das Kreditregister der VAE. Ihr Score und bestehende Verpflichtungen liegen hier; jede Bank fragt es ab.
- Umschuldung (Buyout)
- Übertragung einer bestehenden Finanzierung von einer Bank zur anderen, meist um einem hohen Zins nach der Festzinsphase zu entgehen.
- DBR — Schuldendienstquote
- Summe Ihrer monatlichen Raten im Verhältnis zum Einkommen. Von der Zentralbank auf 50 % begrenzt.
- DLD — Grundbuchamt Dubai
- Registriert Eigentum und erhebt die 4 % Übertragungsgebühr bei Käufen in Dubai.
- EIBOR
- Emirates Interbank Offered Rate — der Referenzzins, über den variable Finanzierungen in den VAE bepreist werden.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Fällig bei vorzeitiger Rückzahlung oder Übertragung. Begrenzt auf 1 % der Restschuld oder 10.000 AED, je nachdem, was niedriger ist.
- Ijara
- Islamische Mietkauf-Struktur: Die Bank kauft die Immobilie und vermietet sie an Sie, während Ihr Eigentumsanteil wächst.
- LTV — Beleihungsauslauf
- Das Darlehen im Verhältnis zum Kaufpreis. 80 % LTV bedeutet 20 % Eigenkapital.
- Murabaha
- Islamische Kosten-plus-Struktur: Die Bank kauft die Immobilie und verkauft sie Ihnen mit vereinbartem Aufschlag in Raten.
- NOC — Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Vom Bauträger ausgestellt; bestätigt, dass vor der Übertragung keine offenen Forderungen bestehen.
- Angebotsschreiben (Offer Letter)
- Die formellen, bindenden Konditionen der Bank: Zins, Marge, Gebühren, Auflagen. Die Klausel zur Zeit nach der Festzinsbindung zweimal lesen.
- Vorabgenehmigung
- Grundsätzliche Zusage der Bank, Ihnen einen bestimmten Betrag zu leihen, üblicherweise 60–90 Tage gültig.
- Anschlusszins (Reversion Rate)
- Was aus Ihrem Zins nach der Festzinsphase wird — meist EIBOR plus Marge. Die teuerste Zeile, die kaum jemand liest.
- Gehaltsübertragung (STL)
- Ihr Gehalt auf die finanzierende Bank leiten. Schaltet bei den meisten Banken die besten Konditionen frei; nicht immer erforderlich.
- SPA — Kaufvertrag
- Der Vertrag zwischen Käufer und Bauträger bzw. Verkäufer.
- Wertgutachten (Valuation)
- Unabhängige Bewertung der Immobilie durch die Bank. Finanziert wird der niedrigere Wert aus Kaufpreis und Gutachten.
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